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MEDIATION

Mediation gilt zur Zeit als  d i e  außergerichtliche, allparteiliche Strategie zur Konfliktlösung (auch) bei städtebaulichen Entscheidungs- und Planungsverfahren. Die Konfliktparteien erarbeiten gemeinsam mittels Mediation unter Vereinbarung professioneller Kommunikationsverfahren eine nachhaltige Lösung, die alle Interessen der Konfliktparteien mit einschließt. Diese Lösung wird in einem zivilrechtlichen Vertrag festgehalten.

MediatorInnen sind ausgebildete Fachleute mit besonderem Quellberuf, z.B. sollte ein Mediationsverfahren in den Bereichen Planung/Bauen/Umwelt von MediatorInnen mit entsprechender beruflicher Qualifikation (Architektur, Raumplanung, Landschaftsökologie, etc.) geleitet werden. Es kann aufgabenbezogen durch Co-MediatorInnen aus dem Rechtswesen ergänzt werden.

Die gemeinsame Lösung entsteht durch eine für jede Konfliktpartei erarbeitete Win-Win-Situation und ermöglicht konstruktive Zukunftsaussichten durch ein Miteinander – im Gegensatz z.B. zu gerichtlichen Verfahren oder zur Blockade von Maßnahmen.

Typische Anwendungsbereiche der Mediation:

  • Bearbeitung und Lösung von Standort- und Nutzungskonflikten bei stadtplanerischen Entscheidungsprozessen (Stadtteilgestaltung, Infrastruktur, Betriebsstandorte ...)
  • Objektive Vermittlung und Ausgleich bei Anrainerkonflikten und Planungs-Baukonflikten 
  • Bearbeitung von Konflikten zwischen BürgerInnen (NPOs, Interessensgruppen, Wirtschaft) und Behörden sowie zwischen Institutionen 
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