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MEDIATION
Mediation
gilt zur Zeit als d i e außergerichtliche, allparteiliche
Strategie zur Konfliktlösung (auch) bei städtebaulichen Entscheidungs-
und Planungsverfahren. Die Konfliktparteien erarbeiten gemeinsam mittels
Mediation unter Vereinbarung professioneller Kommunikationsverfahren eine
nachhaltige Lösung, die alle Interessen
der Konfliktparteien mit einschließt. Diese Lösung wird in einem
zivilrechtlichen Vertrag festgehalten.
MediatorInnen sind ausgebildete Fachleute mit besonderem Quellberuf, z.B.
sollte ein Mediationsverfahren in den Bereichen Planung/Bauen/Umwelt von
MediatorInnen mit entsprechender beruflicher Qualifikation (Architektur,
Raumplanung, Landschaftsökologie, etc.) geleitet werden. Es kann aufgabenbezogen
durch Co-MediatorInnen aus dem Rechtswesen ergänzt werden.
Die gemeinsame Lösung entsteht durch eine für jede Konfliktpartei
erarbeitete Win-Win-Situation und ermöglicht konstruktive Zukunftsaussichten
durch ein Miteinander – im Gegensatz z.B. zu gerichtlichen Verfahren oder
zur Blockade von Maßnahmen.
Typische Anwendungsbereiche der Mediation:
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Bearbeitung
und Lösung von Standort- und Nutzungskonflikten bei stadtplanerischen
Entscheidungsprozessen (Stadtteilgestaltung, Infrastruktur, Betriebsstandorte
...)
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Objektive
Vermittlung und Ausgleich bei Anrainerkonflikten und Planungs-Baukonflikten
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Bearbeitung
von Konflikten zwischen BürgerInnen (NPOs, Interessensgruppen, Wirtschaft)
und Behörden sowie zwischen Institutionen
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